Fotos gehören heute zu jeder professionellen Webseite. Sie lockern Inhalte auf, schaffen Nähe zu den Besucherinnen und transportieren Emotionen besser als jeder Text. Doch die rechtliche Seite wird dabei oft unterschätzt. Wer Bilder ohne ausreichende Rechte verwendet, riskiert schnell teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Das liegt daran, dass jedes Foto in Deutschland automatisch urheberrechtlich geschützt ist – ganz gleich, ob es ein professionelles Shooting oder ein Schnappschuss mit dem Smartphone war. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Webseitenbetreiberin unbedingt beachten müssen und wie sich die Situation für Firmen und Vereine unterscheidet.
Urheberrecht bei Fotos: Was Sie wissen sollten
Das Urheberrecht entsteht automatisch in dem Moment, in dem ein Foto aufgenommen wird. Es muss nicht registriert oder beantragt werden, sondern gilt unmittelbar. Urheberin ist immer die natürliche Person, die das Foto gemacht hat. Weder ein Unternehmen noch ein Verein kann also selbst Urheberin sein. Diese Tatsache ist wichtig, weil sie die Grundlage für alle weiteren Fragen zur Bildnutzung darstellt.
Wer ein Bild auf seiner Webseite einsetzen möchte, benötigt immer ein Nutzungsrecht!. Dieses Nutzungsrecht kann unterschiedlich ausgestaltet sein: zeitlich begrenzt oder unbegrenzt, auf bestimmte Medien beschränkt oder frei für alle Verwendungsarten. Fehlt eine klare Regelung, darf ein Bild im Zweifel nur in dem engen Rahmen verwendet werden, den der Urheber oder die Urheberin bei der Übergabe vorgesehen hat.
Hinzu kommt das Recht auf Namensnennung. Fotografinnen haben einen Anspruch darauf, dass der Name genannt wird, wenn ein Bild veröffentlicht wird. Nur wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass auf eine Namensnennung verzichtet werden darf, kann auch darauf verzichtet werden. Webseitenbetreiberinnen sind also gut beraten, ihre Bildquellen genau zu dokumentieren und zu prüfen, ob und wie ein Name genannt werden muss.
Fotos auf Firmenwebseiten: Klare Verträge verhindern Konflikte
Für Unternehmen ist der rechtssichere Umgang mit Fotos besonders wichtig, da Webseiten hier nicht nur eine Visitenkarte sind, sondern auch direkt Marketingzwecken dienen. Wird ein Bild ohne gültige Lizenz verwendet, kann dies schnell erhebliche finanzielle Folgen haben. Daher sollten Firmen sich niemals allein auf mündliche Absprachen verlassen, sondern klare Verträge oder schriftliche Vereinbarungen treffen.
In der Praxis nutzen viele Unternehmen Stockfotos aus Bilddatenbanken. Diese sind rechtlich unproblematisch, solange die Lizenzbedingungen genau beachtet werden. Häufig gibt es Einschränkungen, etwa dass ein Bild nicht als Teil eines Logos oder für den Weiterverkauf auf Produkten verwendet werden darf. Wer Mitarbeiterfotos oder Teamaufnahmen einsetzen möchte, muss sogar doppelt aufpassen: Zum einen braucht das Unternehmen die Zustimmung der Fotografin oder des Fotografen, zum anderen müssen die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zustimmen. Das sogenannte Recht am eigenen Bild spielt hier eine zentrale Rolle.
Achtung: Auch wenn Mitarbeitende oder Auszubildende im Auftrag des Unternehmens Fotos machen, sind die Rechte nicht automatisch beim Arbeitgeber!
Das Urheberrecht bei Fotos liegt auch in diesem Fall zunächst bei der fotografierenden Person. Deshalb empfiehlt es sich, intern eine Vereinbarung zu treffen, nach der die Nutzungsrechte vollständig an die Firma übertragen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Bilder dauerhaft und ohne spätere Streitigkeiten auf der Unternehmenswebseite verwendet werden dürfen.
Fotos auf Vereinswebseiten: Typische Stolperfallen und Lösungen
Noch komplizierter wird es oft im Vereinsleben. Viele Vereine nutzen Fotos von Veranstaltungen, Wettkämpfen oder Feiern, die von Mitgliedern oder ehrenamtlichen Helfern aufgenommen werden. Diese Fotos landen dann schnell auf der Webseite oder in sozialen Medien, ohne dass vorher über die rechtliche Seite gesprochen wurde. Doch auch hier gilt: Das Urheberrecht bei Fotos bleibt immer bei der Person, die auf den Auslöser gedrückt hat – nicht beim Verein.
Die oft praktizierte Angabe „© Vereinsname“ ist daher rechtlich problematisch, solange keine ausdrückliche Vereinbarung mit den Fotografierenden existiert. Wenn die Kamera von mehreren Personen genutzt wird und später nicht mehr nachvollziehbar ist, wer welches Bild gemacht hat, droht eine Grauzone. Findet sich später doch noch ein Urheber und legt Wert auf die richtige Namensnennung oder sogar auf eine Einschränkung der Nutzung, kann das für den Verein unangenehme Folgen haben.
Die Lösung ist in den meisten Fällen einfach: Vereine sollten eine Standardvereinbarung mit ihren Mitgliedern und Helfenden treffen. Darin wird geregelt, dass alle im Rahmen der Vereinsarbeit entstandenen Fotos zeitlich und räumlich unbegrenzt vom Verein genutzt werden dürfen. Zugleich kann festgelegt werden, dass die Namensnennung freiwillig ist, außer der Fotograf, die Fotografin wünscht sie ausdrücklich. Auf diese Weise erhält der Verein Rechtssicherheit, und alle Beteiligten wissen, woran sie sind.
Damit sich Vereine die Arbeit erleichtern können, haben ich eine Mustervereinbarung für Fotorechte erstellt. Diese können Sie kostenlos herunterladen und an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen:
Fazit: Fotos auf Webseiten rechtssicher nutzen
Ob Unternehmen oder Verein – Fotos sind aus modernen Webseiten nicht wegzudenken. Gleichzeitig sind sie einer der häufigsten Auslöser für rechtliche Auseinandersetzungen. Wer die Grundlagen des Urheberrechts beachtet, sich Nutzungsrechte sauber einräumen lässt und auf eine korrekte Namensnennung achtet, minimiert sein Risiko erheblich. Für Unternehmen sind klare Verträge mit Fotograf*innen und Mitarbeitenden unverzichtbar, während Vereine mit einer einfachen Standardvereinbarung Rechtssicherheit schaffen können. So lassen sich die kreativen Möglichkeiten von Fotos optimal nutzen, ohne dass rechtliche Probleme entstehen.
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